
Die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Beschäftigte/n (m/w/d) in Vollzeit für den städtischen Bauhof
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Wartung, Instandsetzung und Reparatur unserer Fahrzeugflotte, einschließlich PKW, Transporter, Spezialfahrzeuge, Kleingeräten und Baumaschinen
- allgemeine Werkstattarbeiten
- Unterstützung bei der Pflege von städtischen Grünflächen
- Winterdienst, Rufbereitschaft, Wochenenddienst
- alle sonstigen im städtischen Bauhof anfallenden Arbeiten
Das bringen Sie mit:
- abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, vorzugsweise KFZ- Mechatroniker/in, Mechaniker/in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/in (m/w/d)
- Führerschein BE Voraussetzung, Führerscheinklasse CE wünschenswert (ehem. Klasse 2)
- selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- eine vielseitige, interessante, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- ein angenehmes Betriebsklima in einem engagierten Team
- eine tarifgerechte Vergütung entsprechend der persönlichen Voraussetzungen nach TVöD (VKA)
- Sozialleistungen wie z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 18.05.2025 an die Stadt Bad Königshofen i. Gr., Marktplatz 2, 97631 Bad Königshofen oder per E-Mail an personal@bad-koenigshofen.de.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Personalbüro, Tel.: 09761 409-114 oder 409-111 gerne zur Verfügung.
Wichtige Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.bad-koenigshofen.de (/Rathaus & Politik/Stellenangebote). Bewerbungen von Bewerber/innen (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden gerne entgegengenommen.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt werden können. Sie werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sechs Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens vernichtet.