2020-01-08T10:35:22+01:00

Pflegefachhelfer/in

Arbeitnehmer(in)

Stellenbeschreibung:  Pflegefachhelfer/in

 

1. Einrichtung/Stellenbezeichnung

 

Alten- oder Krankenpflegehelfer/in in der vollstationären Einrichtung der Altenhilfe im:

 

Seniorenheim der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung Landau a. d. Isar                                  

(Name der Einrichtung)

 

                                                                                                                                              

(Name des Stelleninhabers)

 

Pflegebereich                                                                                                                                 

(Einsatzgebiet)           

 

 

2. Instanzenbild

(Eingliederung der Stelle im betrieblichen Leitungsaufbau)

 

  • Unmittelbar vorgesetzte Dienststelle:
    Fachlich: Pflegefachpersonen, Wohn- und Pflegebereichsleitung
    Administrativ: Pflegedienstleitung bzw. stv. Pflegedienstleitung
  • Andere weisungsbefugte Stellen:
    Einrichtungsleitung
  • Nachgeordnete Mitarbeiter:
    Pflegehelfer/innen, Praktikanten, Bufdi,

 

 

3. Zielsetzung
 

  • Fördern der Lebenszufriedenheit der Bewohner durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung.
  • Übernehmen der anfallenden grundpflegerischen und Betreuungsaufgaben.
  • Ausführen von bewohnergerechten Pflegeaufgaben, d.h. Anpassen vereinbarter Pflegetechniken an die jeweiligen Krankheitsbilder und an die spezifischen Grundbedürfnisse einzelner Bewohner.
  • Unterstützen der Wohnbereichsleitung, sowie der Pflegefachpersonen beim Einsatz und der Überwachung der Tätigkeiten nachgeordneter Mitarbeiter/innen des Bereiches.
  • Aktives Mitarbeiten beim Gestalten der Arbeitssituation im Pflegebereich.

     

 

 

 

 

 

 

4. Aufgabenbild

Kompetenzstufe A: Vollumfängliche Kompetenz für Entscheidung und Ausführung.

Kompetenzstufe B: Entscheidung und Ausführung mit gleichzeitiger oder nachträglicher Meldung an den Vorgesetzten.
Kompetenzstufe C: Zuerst zum Entscheid dem direkten Vorgesetzten unterbreiten und dann ausführen.

Kompetenzstufe D: Recht auf Antrag und Mitsprache keine Entscheidungskompetenz.

 

4.1. Bewohnerbezogene Aufgaben

 

Pflege

 

B: Unterstützen der Pflegefachperson bei der Erstellung der pflegerischen Maßnahmen nach dem

      Modell der Pflegecharta in Zusammenarbeit mit dem Bewohner, den Angehörigen, dem 

      Pflege/Betreuungsteam sowie Therapeuten und dem Arzt.
 

A: Durchführen der täglichen Grundpflege, d.h. Waschen, Duschen und Baden (auch unter

      Anwendung eines Lifters) einschließlich der vor- und nachbereitenden Arbeiten.

 

B: Durchführen der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der

      aktivierenden Pflege und bei Bewohnern aller Pflegegrade

 

A: Durchführen der Toilettengänge mit dem Bewohner, sowie der Intimtoilette und
     Inkontinenzpflege, soweit der Bewohner hierzu nicht selbst in der Lage ist.
 

A: Unterstützen beim Gebrauch von Bettschüssel, Toilettenstuhl und Urinflasche usw. , jeweils mit
     anschließender Intimtoilette und Inkontinenzpflege.
 

A: Durchführen der Mund-, Zahn-(Ersatz-), Haar-, Nagelpflege (außer es ist eine medizinische
     Nagelpflege erforderlich!), Rasieren von Bewohnern.
 

Betten und Lagern

 

A: Betten und Lagern bettlägeriger Bewohner/innen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der

      Bewohner und Einbeziehung kinästhetischer Grundlagen.

 

A: Verwenden zweckmäßiger Lagerungshilfen nach dem Risikomanagementstandard zur

      Dekubitusprophylaxe im Rahmen der

      bewohnerbezogenen Bionese

 

A: Beziehen der Betten und Wechseln der Einzelteile.

 

B: Durchführen der regelmäßigen Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung.

 

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung

(unter Einbeziehung kinästhetischer Grundlagen)

 

A: Dem Bewohner beim Aufstehen helfen.

 

A: Den Bewohner im Bett aufsetzen, ihn auf den Bettrand setzen bzw. ihn dabei unterstützen.

 

A: Den Bewohner vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.

 

A: Den Bewohner zur Toilette begleiten und ihm ggf. bei deren Benutzung helfen.

A: Den Bewohner führen, ihn beim Gehen stützen.

 

B: Den Bewohner im Rollstuhl spazieren fahren, ihn zur Therapie/Betreuung fahren.

 

A: Messen von Temperatur, Puls, Blutdruck, Blutzucker
 

A: Kalibrieren der Blutzuckermessgeräte
 

A: Vorbereiten und verabreichen von subcutanen Injektionen
 

A: Verabreichen von Klistier, Suppositorien für rektale und vaginale Anwendung
 

A: Verabreichen und richtiger Umgang von Medikamenten
 

A: Aseptische Verbandswechsel bei PEG, PUFI und Wunden
     (bei Neuanlagen von PEG und PUFI nur nach Rücksprache mit der Bereichleitung)

 

A: Stomaversorgungen, wenn keine Entzündungen vorliegen
     (außer Tracheostoma, bei nur nach Rücksprache mit der Bereichleitung)

 

A: Richtiger Umgang bei Ernährung über eine PEG-Anlage, sowie Medikamentengabe

A: Verabreichen von Salben und Tropfen für Augen, Ohren und Nase
 

A: Richtiger Umgang mit Hörgeräten

A: Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen, wie Wärmeanwendung,
     Kälteanwendung, feuchte Packungen, Einreibungen und Inhalationen

A: Anlegen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden
 

Speisenversorgung

 

B: Erkunden von Bewohnerwünschen und berücksichtigen im Rahmen der gegebenen  

     Möglichkeiten und der evtl. bestehenden diätetischen Vorschriften.

 

B: Überprüfen und Austeilen der Speisen (Vollkost, leichte Vollkost, Diäten) und Richten der

     Tabletts.

 

A: Vorbereiten der Bewohner auf die Mahlzeiten, individuelle Hilfen geben zum selbständigen

      Essen, ggf. mundgerechte Vorbereitung der Speisen.

 

A: Eingeben von Speisen und Getränken bei Bewohnern, die dazu nicht selbständig in der Lage  

     sind.

 

B: Überwachen der Nahrungsaufnahme beim Abdecken der Tabletts, ggf. Dokumentation

 

B: Zubereiten kleinerer Zwischenmahlzeiten (Obst, Säfte), ggf. eingeben

 

A: Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit, ggf. Durchführen einer Teilwäsche beim Bewohner.

 

 

 

Pflege sterbender und Versorgung verstorbener Bewohner

 

C: Betreuung und Pflege Sterbender zusammen mit der Pflegefachperson entsprechend des
     heiminternen Konzeptes.

 

C: Versorgen verstorbener Bewohner, ggf. Mithilfe beim Betreuen der Angehörigen zusammen mit
     der Pflegefachperson.

 

Beobachten und Weitergabe von Informationen

 

B: Beobachten, Erkennen und Beurteilen des Zustandes und der Veränderungen im Verhalten und
     Befinden von Bewohnern (z.B. im Hinblick auf Aktivität, Orientiertheit, allgemeine körperliche
     Verfassung usw.) und ggf. Einleiten geeigneter Maßnahmen.

 

B: Weitergeben von Informationen/Beobachtungen zeitnah und lückenlos an die Pflegefachperson
      bzw. Bereichsleitung und ggf. an den Arzt/Therapeuten, sowie Dokumentation.

C: Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegemaßnahmen in Zusammenarbeit mit der zuständigen
     Pflegefachperson

 

Aufgaben der psychosozialen Betreuung

 

B: Aufnahme und Pflege von Kontakten mit dem Bewohner durch Gespräche (auch während der
    somatischen Pflege), gemeinsame Beschäftigung oder Spiel, gemeinsames Feiern von Festen
    (vor- und nachbereitende Arbeiten).

 

B: Motivation der Bewohner zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
     therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung.

 

B: Fördern von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Bewohner untereinander.

 

B: Anleitung, Motivation und Unterstützung bei sämtlichen Aktivitäten (z.B. Nahrungsaufnahme,  

     Pflege usw)

 

B: Information des Bewohners über ihn unmittelbar betreffende Angelegenheiten, soweit nicht

     Kompetenzen der Pflegefachkraft, der Wohnbereichsleitung oder
     anderer berührt werden.

 

C: Beratung des Bewohners bei Alltagsproblemen, Übernahme von Telefongesprächen für den
     Bewohner, der hierzu nicht mehr in der Lage ist.

 

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahestehenden Personen.

 

C: Information von Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahestehenden Personen im   

     Rahmen der vorgegebenen Kompetenzen.

 

B: Kommunikation mit den im Pflegebereich anwesenden Angehörigen von Schwerkranken oder
     Sterbenden.

 

 

 

 

Sonstige bewohnerbezogene Aufgaben

 

B: Einleiten von Sofortmaßnahmen im Notfall.

 

 

4.2 Personalbezogenen Aufgaben

 

A: Schaffen und Erhalten einer guten Arbeitsatmosphäre; Einbringen von Vorschlägen zur
     Verbesserung der Arbeitssituation des Pflegepersonals.

 

C: Helfen beim Einarbeiten neuer Pflegehelfer und Praktikanten im zugewiesenen Bereich.

 

4.3 Betriebsbezogene Aufgaben

 

A: Umfassendes Weitergeben von Informationen an Mitarbeiter und Vorgesetzte.

 

A: Einholen offensichtlich fehlender Informationen.

 

A: Unterstützen bei der lückenlosen Dienstübergabe.

 

A: Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Haus (z.B. Verwaltung, hauswirtschaftlichem
     Personal usw.)

 

D: Durchführen der Anforderungen und Bestellungen innerhalb der Einrichtung (von Kostformen,
      Pflegematerial usw.).

 

A: Aktives Teilnehmen an Besprechungen und Beratungen im pflegerischen Team;
     Mitverantwortung für die Form und Effizienz dieser Besprechungen.

 

A: Einbringen von Verbesserungsvorschlägen.

 

A: Verpflichtendes Teilnehmen an von der Heim-, Pflegdienstleitung oder der Wohnbereichsleitung

     angesetzten Besprechungen oder Veranstaltungen.

 

B: sorgfältiges Handhaben von Pflegeutensilien und Geräten sowie fachgerechtes Bevorraten und
     sparsames Verbrauchen von Pflegematerialien.

 

B: Durchführung der Reinigungs- und Aufräumarbeiten am Pflegeplatz und in den
     Pflegearbeitsräumen (Ausguss, Spüle usw.)

B: Durchführen der allgemeinen Aufräumarbeiten und speziellen Reinigungsarbeiten
     (Nachttisch, Schrank und dgl.) im Bewohnerbereich.

 

D: Einbringen von Vorschlägen bei Neuanschaffungen, Renovierungen oder Reorganisationen im
     Pflegebereich.

 

B: Einhalten der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzgesetzen.

 

 

 

 

 

 

 

5. Kommunikationsbild

 

Um die optimale Betreuung der Bewohner und einen reibungslosen Ablauf des Pflegebereichgeschehens zu sichern, unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen:

  • Zum Pflegepersonal aller Bereiche
  • Zur Wohnbereichsleitung
  • Zur Pflegedienstleitung, sowie deren Stellvertretung
  • Zu Angehörigen und sonstigen den Bewohnern naherstehenden Personen.
  • Zu Ehrenamtlichen

 

 

6. Besetzungsbild

 

6.1 Fachliche Qualifikation

 

6.2 Persönliche Eignung

 

Persönlich-charakterliche Grundfähigkeiten

 

  • Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft.
  • Stabilität und sicheres Auftreten
  • Fähigkeit, die Wirkung des eigenen Handelns zu beurteilen und daraus zu lernen.
  • Konfliktfähigkeit
  • Fähigkeit, die eigenen Kenntnisse in der Theorie und Praxis der Altenpflege zu vervollständigen, z.B. durch Lesen von Fachzeitschriften, Anhören von Fachvorträgen und Teilnahme an internen Fortbildungsveranstaltungen.

 

Leistungs-, tätigkeits- und aufgabengerichtete Grundfähigkeiten

 

  • Fähigkeit, Pflegesituationen in ihren Elementen wahrzunehmen und diese Informationen weiterzuleiten.
  • Fähigkeit, Veränderungen einer Situation u erkennen
  • Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gründlich und zuverlässig auszuführen.
  • Fähigkeit, eigenen Grenzen zu akzeptieren und geeignete Hilfe zu beanspruchen.
  • Fähigkeit sich situationsgerecht und verständlich auszudrücken.
  • Fähigkeit, im Wechselspiel zwischen Anteilnahme, Engagement und Distanz Beziehungen aufzunehmen, zu erhalten und abzulösen.
  • Fähigkeit, Veränderungen und Neuerungen umzusetzen.
  • Fähigkeit, Konflikte anzugehen und auszuhalten.

 

 

Sozialgerichtete Fähigkeiten

 

  • Fähigkeit der Wertschätzung bei der Kommunikation und Kooperation mit Bewohner, Mitarbeitern und Vorgesetzten.
  • Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zur Konfliktbewältigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Verantwortungs- und Kompetenzbereich

 

  • Der Stelleninhaber ist generell für die fach- und sachgerechte Ausübung der in seiner Stellenbeschreibung genannten Aufgaben und Pflichten verantwortlich.
  • Die zugewiesenen Kompetenzstufen sind – nach erfolgter Einarbeitung - verbindlich, und damit ist selbstverständlich die entsprechende Verantwortungsübernahme verbunden. Der Stelleninhaber besitzt Entscheidungskompetenz in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stellen, sofern nicht durch besondere Vorschriften die Zuständigkeit einer anderen Stelle vorbehalten ist.
  • Der Stelleninhaber kann die Aufgabenbereiche fachgerecht an die Mitarbeiter delegieren. Im Einzelfall trägt er insbesondere die Verantwortung für die von ihm ausgeführten und veranlassten Handlungen, deren Folgen für ihn absehbar sind.
    Ist Eile geboten, ergreift er in seinem Aufgabenbereich die notwendigen Sofortmaßnahmen.
  • In seiner Tätigkeit und seinem Handeln lässt er sich von den anerkannten Berufsnormen und den am Arbeitsort geltenden Standards und Regeln leiten.
  • Er ist seinem direkten vorgesetzten über die seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich betreffenden Tätigkeiten informationspflichtig.
  • Im Bedarfsfall müssen zusätzliche bzw. andere Aufgaben oder Einzelaufträge übernommen werden.
  • Der Stelleninhaber ist der Schweigepflicht, den aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes, sowie der Wahrung des Betriebsgeheimnisses verpflichtet.
    Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung auch nach Beendigung
    Ihrer Tätigkeit fort.

Stellenanbieter

Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung
Dr.-Godron-Str. 14
94405 Landau a. d. Isar

Vertragsart

befristet, Option unbefristet

Arbeitszeitanteil

Vollzeit, Teilzeit

Dienstverhältnis

Arbeitnehmer(in)

Standort

Dr.-Godron-Straße 14
94405 Landau an der Isar
Bayern