Das Aufgabengebiet umfasst alle Arbeiten der regionalen Sozialarbeit in einer Außenstelle des Sozialdienstes (z.B. Sicherstellung des staatlichen Wächteramtes, Überprüfungen bei Kindeswohlgefährdungen gemäß §8a SGB VIII, Inobhutnahmen, Einleitung und Steuerungen von Hilfen zur Erziehung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Beratung in Erziehungsfragen).
Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d) oder Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) oder Bachelor of Arts (B.A) der Sozialen Arbeit. Der Nachweis "staatlich anerkannte Sozialpädagogin, staatlich anerkannter Sozialpädagoge" (m/w/d) ist wünschenswert.
Weiterhin sind Kenntnisse im Case Management, sozialräumlicher und ressourcenorientierter Arbeit erwünscht. Grundlegende Kenntnisse des SGB VIII, des Familienrechtes (BGB) sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sind für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen. Die Fähigkeit zu teamorientierten Arbeiten und das Verständnis für ökonomische Belange werden erwartet.
Gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW für dienstliche Zwecke sowie Dienstleistung auch außerhalb üblicher Arbeitszeit sollten selbstverständlich sein.