Voraussetzungen Pflegefachkraft (m/w/d):
Abgeschlossene Ausbildung als exam. Altenpfleger/in (m/w/d) oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in (m/w/d) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung
Voraussetzungen Pflegehilfskraft (m/w/d):
Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachhelfer/in (m/w/d) oder gleichwertig anerkannte Ausbildung oder Pflegehelfer/in (m/w/d) mit pflegerischer
Basisqualifikation (z.B. Grundkurs Malteser)
Voraussetzungen Betreuungskraft (m/w/d) und Alltagsbegleiter/in (m/w/d) nach § 43b SGB XI:
Weiterbildung zur Betreuungskraft (m/w/d) nach § 43b SGB XI, für Alltagsbegleiter/innen (m/w/d) Erfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich
Ferner erwarten wir:
* Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen
• Fähigkeit, die Probleme pflegebedürftiger Bewohner/innen zu erkennen und darauf einzugehen
• Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohner/innen, Angehörigen, Mitarbeiter/innen und Vorgesetzten
• Sorgfalt, Gründlichkeit und unbedingte Zuverlässigkeit bei der Ausführung der übertragenen Arbeiten
• Ruhe, Ausgeglichenheit und Geduld im Umgang mit Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen
• Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
• Bereitschaft, die eigenen Kenntnisse in Theorie und Praxis der Altenpflege zu vervollständigen
• Bereitschaft, sich mit den Zielvorstellungen des Einrichtungsträgers zu identifizieren und sich in Fortentwicklungsprozesse nach Anforderung einzubringen
• Bereitschaft zur Ableistung von Schicht- und Wochenenddiensten