Ziel der Stadt Lohr a.Main ist es, durch das Angebot der „Aufsuchenden Jugendarbeit“ ein dauerhaftes und verlässliches Kontaktangebot in der Lebenswelt junger Menschen zu schaffen und auf gewandelte gesellschaftliche Bedingungen sowie daraus resultierende Herausforderungen reagieren zu können. Damit soll es für Jugendliche eine Ansprechperson in unmittelbarer Lebensumgebung geben, die ihnen vertrauensvoll sowie unter Schweigepflicht stehend unterstützend zur Seite steht und ihnen Gehör schenkt. Die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft soll gefördert und mögliche bestehende soziale Benachteiligungen sollen abgebaut werden. Das Angebot der mobilen Jugendarbeit soll die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig verbessern und sie in ihrer Entwicklung fördern. Ansatzpunkte sind dabei die Lebenssituation jedes Einzelnen im Blick zu haben mit dem Ziel, individuelle Ressourcen zu erschließen, Handlungsspielräume zu erweitern, die Persönlichkeitsentwicklung und das Selbstbewusstsein zu fördern sowie bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen. Durch mobile Jugendarbeit / Streetwork sind besonders Jugendliche, die durch bereits bestehende Angebote nicht erreicht werden können, anzusprechen, was die bisherigen örtlichen Jugendarbeitsstrukturen erweitern und schließlich unterstützen kann. Ergänzend hierzu ist die Begleitung gruppenbezogener Lernprozesse solidarischen Handelns und gegenseitiger Unterstützung spezifischer Situationen von Cliquen und Gleichaltrigengruppen elementar. Somit sollen die strukturellen Lebensbedingungen gestaltet und die Rahmenbedingungen für junge Menschen verbessert werden.
Wir verstehen uns als leistungsfähiger kommunaler Dienstleister und suchen zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden, vorerst befristet für die Dauer von zwei Jahren, einen
Mitarbeiter (m/w/d) für die mobile Jugendarbeit / Streetwork
ZU IHREN AUFGABEN GEHÖREN:
DAS MÜSSEN SIE MITBRINGEN:
DAS WÜNSCHEN WIR UNS VON IHNEN:
WIR BIETEN IHNEN:

Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der Qualifikation bis Entgeltgruppe S12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE).
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Auslagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.