2025-09-16T11:35:57+02:00
Leiter (m/w/d) der Finanzverwaltung / Kämmerei
Arbeitnehmer(in)
,
Beamte(r)
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Leitung der Finanzverwaltung als Kämmerer (m/w/d)
- Haushaltspläne, Jahresrechnungen
- Rechnungsprüfungsausschüsse, Mitarbeit überörtliche Rechnungsprüfungen
- Umlagen, Zuweisungen, Zuschüsse
- Vermögensbuchführung mit Kalk. Kosten
- Schuldenverwaltung
- Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen bei Bedarf
Ihr Profil:
- Verwaltungsfachwirt (m/w/d) Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung mit Fachprüfung II alternativ
- Beamter (m/w/d) der 3. QE Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“,fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst" alternativ
- Beamter (m/w/d) der 2. QE Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“, fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst" mit modularem Aufstieg in die 3. QE bei der VGem Kitzingen
Wir erwarten:
- abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit erfolgreich abgelegtem Beschäftigtenlehrgang II, alternativ Beamter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene oder der 2. Qualifikationsebene (mit modularem Aufstieg bei der VGem Kitzingen) der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“, fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst“
- gute Arbeitszeugnisse
- umfassende Rechtskenntnisse im o. a. Aufgabengebiet und gute EDV-Kenntnisse (OK.FIS sowie Dokumentenmanagement kiC, Windows & MS Office)
- fachliche und soziale Kompetenz, verbunden mit Organisationstalent und Führungserfahrung
- selbstständige Arbeitsweise
- Engagement, eine hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Genauigkeit
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw
Wir bieten:
- eine abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit
- einen unbefristeten Arbeitsplatz in Vollzeit
- gleitende Arbeitszeit
- Entlohnung nach BayBesG bzw. TVöD-VKA
- verschiedene Benefits
Hinweise:
- Gleichstellung ist für uns selbstverständlich
- Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignungbevorzugt.
- Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen werden nicht erstattet