2025-12-10T08:46:30+01:00
Kinderpfleger/in oder Erzieher/in (m/w/d) mobile Ersatzbetreuung
Arbeitnehmer(in)
Kinderpfleger/in oder Erzieher/in (m/w/d) mobile Ersatzbetreuung
Der Landkreis Landsberg am Lech sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kinderpfleger/in oder Erzieher/in (m/w/d) für die mobile Ersatzbetreuung in Teilzeit mit 35 Wochenstunden.
Aufgabenbereich:
- Kontaktpflege zu den einzelnen Tagespflegepersonen und den Tagespflegekindern sowie deren Eltern im zugewiesenen Einzugsgebiet Stadt Landsberg und Umgebung
- Organisation und Übernahme der Kinderbetreuung im Vertretungsfall (Ersatzbetreuung) in angemieteten Räumlichkeiten
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Tagespflegepersonen
- Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Kinderbetreuung
- Teilnahme und Mitarbeit an Teamsitzungen
- Weiterentwicklung des Ersatzbetreuungskonzepts
Wir wünschen uns von Ihnen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in (m/w/d) oder Erzieher/in (m/w/d) mit vertieften Kenntnissen in der Kindertagespflege (falls nicht vorhanden ist ein 33-stündiges Grundseminar im Rahmen der Tätigkeit zu absolvieren)
- eigenverantwortliches, selbständiges Arbeiten, Empathie, Aufgeschlossenheit zu konstruktiver Zusammenarbeit und die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit
- Besitz der Führerscheinklasse B
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, äußerst abwechslungsreiche und vielschichtige Tätigkeit mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe bis in die S 8a TVöD
- Übertarifliche Leistungsprämie, eine Jahressonderzahlung und Mitarbeiterrabatte
- Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. Betriebsrente und Arbeitsplatzsicherheit
- Work-Life-Balance mit flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Gesundheitsmanagement mit Angeboten von Gesundheits- und Fitnesskursen sowie externe Zusammenarbeit mit EGYM Wellpass
- Zuschuss zum Jobticket, Jobrad-Leasing
- umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Stelle ist teilbar
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Hinweise
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.