Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ist unter anderem zuständig für die Überwachung der Fleischhygiene und Lebensmittelsicherheit.
Für die Überwachung eines großen Schlachtbetriebes suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die o.g. Stelle eine Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 18 bis zu 30 Stunden.
Die Arbeitszeit im Bereich Fleischhygiene richtet sich nach Anfall und Bedarf. Die Arbeitszeiten liegen in der Regel in der Nacht und in den frühen Morgenstunden und sind ausschließlich in der Stadt Aschaffenburg zu leisten. Derzeit wird im Regelfall an drei Tagen in der Woche geschlachtet.
Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-Fleischuntersuchung (aktuell: 23,17 Euro/Stunde plus Zeitzuschläge für Arbeit während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen).
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Wir erwarten weiterhin:
Wir bieten:
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung). Schwerbehinderte (bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Nähere Informationen zur Stadt Aschaffenburg als Arbeitgeber finden Sie auf www.aschaffenburg.de. Hinweise bezüglich Ihrer persönlichen Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserem Bewerberportal.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Heike Schmitt Herrn Jan Hartmann
Tel. 06021/ 330-1334 Tel. 06021/ 330-1363
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung:
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verlauf nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns vollständige Nachweise hierüber vorlegen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich direkt über unser Bewerberportal unter dem Button "Jetzt hier bewerben".
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Stadt Aschaffenburg I Personalamt I 63701 Aschaffenburg